Die Behandlung von Zuwendungen in das Betriebsvermögen anlässlich der Beseitigung von Hochwasserschäden. Der Artikel von Dr. Gudrun Fritz-Schmied, Klagenfurt, beschäftigt sich mit den Folgewirkungen „steuerfreier“ Beihilfen und Zuwendungen iSd § 3 Abs 1 Z 3 lit a und Z 16 EStG und den zu erwartenden Problemen für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Der Begriff „Steuerfreiheit“ erfährt nämlich insofern wesentliche Einschränkungen als aufgrund § 6 Z 10 EStG und § 20 Abs 2 EStG die mit der Anschaffung oder Herstellung neuer Wirtschaftsgüter und der konkreten Schadensbeseitigung gewidmeten Beihilfen/Zuwendungen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen weder eine steuermindernde Berücksichtigung erfahren noch für den Verlustausgleich und gegebenenfalls den Verlustvortrag erhalten bleiben. Für den Empfänger werden sich daher eine der allgemeinen Verlustabdeckung gewidmete Zuwendung sowie ungewidmete Beihilfen als steueroptimal erweisen. (SWK 2002/1275, Heft 33)