vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 76 EStG, § 131 Abs 1 BAO

ARD 5362/26/2002 Heft 5362 v. 3.12.2002

( § 76 EStG, § 131 Abs 1 BAO ) Während § 131 Abs 1 BAO allgemein die Möglichkeit einräumt, Bücher und Aufzeichnungen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland zu führen, verlangt die Spezialnorm des § 76 EStG eine Lohnkontenführung im Inland. Unter „Führung“ des Lohnkontos ist dabei nicht die „Lohnverrechnung“ an sich - also der rein rechnerische Vorgang zur Ermittlung der lohnkontenrelevanten Daten - zu verstehen, sondern das Eintragen und das Festhalten (und somit implizit das Aufbewahren) dieser Daten. Wird z.B. die Lohnverrechnung in Deutschland durchgeführt, werden die Lohnkonten selbst (und zwar in Papierform) aber in Österreich aufbewahrt, wird dem § 76 EStG in ausreichendem Maß entsprochen. BMF 27.08.2002.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte