( § 255 Abs 3 ASVG ) Ein Versicherter, dessen Arbeitsfähigkeit durch eine nicht mit unzumutbaren Gefahren verbundene Krankenbehandlung (hier: Meniskus-Operation) innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Zeit wiederhergestellt werden könnte, hat keinen Anspruch auf Invaliditätspension nach § 255 Abs 3 ASVG. OGH 30.10.2001, 10 ObS 167/01h.