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§ 3 Abs 3 Stmk. JagdabgG

ARD 5360/26/2002 Heft 5360 v. 26.11.2002

( § 3 Abs 3 Stmk. JagdabgG ) Der Inhaber einer Eigenjagd hat bei der Erlassung der Verordnung nach § 3 Abs 3 Steiermärkisches Jagdabgabegesetz über die Festsetzung von Jagdwerten kein Recht auf Parteiengehör oder zur Stellungnahme. VwGH 26.02.2001, 99/17/0283, 99/17/0284, 99/17/0285. (Beschwerden abgewiesen)

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