( Art 92, Art 52 EGV ) Können aufgrund einer staatlichen Regelung Veräußerungsgewinne bis zur vollen Höhe von den Kosten der Anschaffung von Anteilen an Kapitalgesellschaften abgezogen werden, wenn der Erwerb in Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung oder der Neugründung von Kapitalgesellschaften erfolgt, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben, stellt dies eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe dar. EuGH 19.09.2000, Rs. C-156/98 , Fall Kommission/Deutschland.