( § 2, § 8, § 19 EFZG idF vor BGBl I 2000/44 ) Gegen den Übergang auf ein neues System bei der Entgeltfortzahlung für Arbeiter durch die Übertragung der Belastung der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung an den einzelnen Arbeitgeber infolge Wegfalls des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Träger der Krankenversicherung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
VfGH 17.06.2002, B 688/01