( § 4 Abs 10 EStG ) In Ermangelung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug und damit für den Abzug als Betriebsausgabe zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuerbeträge können nicht als Zuschlag im Rahmen des Übergangsgewinnes berücksichtigt werden.
VwGH 07.08.2001, 96/14/0130