( § 59 ASVG, § 35 GSVG ) Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge sind jeweils für ein Kalenderjahr auf Basis der jeweiligen von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen im Oktober des dem Kalenderjahr vorangegangenen Jahres zuzüglich 3 Prozentpunkten zu berechnen. Im Oktober 2002 betrug diese 3,97%; die Verzugszinsen für rückständige SV-Beiträge betragen daher ab 1. 1. 2003 6,97%.