( § 3 AVRAG, § 863 ABGB ) Für die Beurteilung der Frage, ob ein Arbeitnehmer, der nach einem Betriebsübergang - vor In-Kraft-Treten des AVRAG, BGBl I 1993/459, ARD 4475/3/93 und ARD 4477/42/93, mit 1. 7. 1993 - vom Unternehmenserwerber weiterbeschäftigt wurde, Anspruch auf Anrechnung der beim Veräußerer zurückgelegten Vordienstzeit (hier: für die Abfertigung) hat, sind regelmäßig die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich, insbesondere die - häufig nur konkludenten - Vereinbarungen der Beteiligten. OGH 22.05.2002, 9 ObA 121/02p.