( KV-Telekommunikationsunternehmen ) Für die Beschäftigten bei Telekommunikationsunternehmen werden mit 1. 1. 2003 die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und die Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 2,2% erhöht; ebenso werden die Ist-Gehälter um 2,2%, höchstens aber um € 60,- erhöht (Anrechnungsklausel für Verwendungsgruppe 6 und 7). Das Rufbereitschaftspauschale beträgt € 23,- an Werktagen und € 30,- an Samstagen, Sonn- und Feiertagen pro Tag.