( § 871, § 1157 ABGB ) Die Urteile ASG Wien 5. 4. 2001, 34 Cga 32/00z, ARD 5287/9/2002, und OLG Wien 20. 2. 2002, 8 Ra 2/02a, ARD 5320/36/2002, betreffend Unanfechtbarkeit einer einvernehmlichen Dienstvertragsauflösung wegen Nichtvorliegens eines beachtlichen Irrtums des Arbeitnehmers hinsichtlich seines Anbots zur einvernehmlichen Auflösung nach behaupteter sexueller Belästigung, wurden bestätigt. OGH 05.06.2002, 9 ObA 128/02t.