( § 18 Abs 1 KVG ) Bei Übertragungen von Geschäftsanteilen von einem Treuhänder auf einen neuen Treuhänder ist der Tatbestand eines Anschaffungsgeschäftes nur dann nicht verwirklicht, wenn diese Transaktion unentgeltlich erfolgt. Findet aber - ausnahmsweise - ein entgeltlicher Treuhänderwechsel statt, liegt ein Anschaffungsgeschäft vor, das der Börsenumsatzsteuer unterliegt. VwGH 21.12.2000, 2000/16/0774. (Beschwerde abgewiesen)