( § 4 Abs 4, § 35 Abs 1 ASVG, § 13c WEG 1975 ) Da eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Bezug auf einen von ihr beschäftigten Hausbesorger als Dienstgeber iSd § 35 Abs 1 ASVG anzusehen ist, unterliegt der als freier Dienstnehmer beschäftige Hausbesorger der Versicherungspflicht nach § 4 Abs 4 ASVG.
VwGH 03.07.2002, 99/08/0173