Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 23. 9. 2002 zur Änderung der RL 80/987/EWG des Rates v. 28. 10. 1980 [zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers], nunmehr Richtlinie 80/987/EWG des Rates v. 20. 10. 1980 [über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers] (Insolvenzrichtlinie). Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer von zahlungsunfähigen Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, wird ausdrücklich festgelegt, welche Einrichtung in solchen Fällen für die Befriedigung der Lohn- und Gehaltsansprüche zuständig ist. Weiters wurde neben der Anpassung einiger Begriffsbestimmungen und der Normierung von Mitteilungspflichten für die Mitgliedstaaten festgeschrieben, dass ein Ausschluss von Teilzeitarbeitnehmern, Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen und Leiharbeitnehmern im Sinne der jeweils einschlägigen EU-Richtlinien vom Anwendungsbereich der RL 80/987/EG nicht möglich ist (siehe bereits ARD 5237/17/2001). ABl L 270 v. 8. 10. 2002, S. 10.