( § 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko des Gesellschafter-Geschäftsführers ist den regelmäßig monatlich ausbezahlten Geschäftsführerbezügen, auch wenn es sich dabei um die monatlich ausbezahlten Teilbeträge eines vereinbarten Jahresbetrages handelt, nicht zu erkennen. VwGH 30.10.2001, 2001/14/0071 (vormals 99/14/0126). (Beschwerde abgewiesen)