( § 140 ABGB ) Da einem Studenten einer Fachhochschule, an der Anwesenheitspflicht besteht und die Prüfungen zu vorgeschriebenen Terminen mit kurzen Nachfristen abgelegt werden müssen und deren Betrieb eher schulmäßig abläuft, eine Nebenbeschäftigung - auch in der vorlesungsfreien Zeit - nicht zumutbar ist, kommt eine Anspannung auf Einkünfte aus einer solchen Tätigkeit nicht infrage .
OGH 22.11.2000, 7 Ob 249/00v