LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02
Ab dem Jahr 2001 muss bei rückwirkender Zuerkennung einer Pension oder bei Bezügen aus der Unfallversorgung für das betreffende Jahr ein Jahreslohnzettel ausgestellt werden. Gemäß § 19 Abs 1 EStG gelten diese Bezüge in dem Kalendermonat als zugeflossen, für den der Anspruch besteht.