( § 25, § 47 Abs 2 EStG idF vor BGBl I 2000/142 ) Die Bestimmung des § 9 Abs 1 Z 5 Kunsthochschul-Organisationsgesetz, wonach durch die Tätigkeit von Gastprofessoren an Kunsthochschulen (hier: im Wintersemester 1995/1996) kein Dienstverhältnis begründet wird, macht es nicht entbehrlich, das Rechtsverhältnis des Abgabepflichtigen zur Hochschule nach abgabenrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu untersuchen, ob die für oder gegen die Selbständigkeit des Abgabepflichtigen sprechenden Merkmale überwiegen. Aus der hochschulorganisationsrechtlichen Vorschrift für sich allein lässt sich nämlich nicht bestimmen, ob abgabenrechtlich eine Tätigkeit als selbständige oder unselbständige anzusehen ist.