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§ 89 Abs 2 ASGG, § 4 BPGG

ARD 5351/25/2002 Heft 5351 v. 22.10.2002

( § 89 Abs 2 ASGG, § 4 BPGG ) Da der zahlenmäßige Anspruch für eine bestimmte Pflegegeldstufe durch das Gesetz als Fixbetrag bestimmt ist, liegen die Voraussetzungen für eine Entscheidung dem Grunde nach iSd § 89 Abs 2 ASGG nicht vor; es ist dem Pflegebedürftigen vielmehr im Urteil der Betrag zuzusprechen, der der Pflegegeldstufe entspricht, in der die Einstufung erfolgt. OGH 30.10.2001, 10 ObS 339/01b.

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