( § 26 AngG, § 2 Abs 1b, § 2a Abs 7 GlBG ) Ist eine Arbeitnehmerin ständigen sexuellen Belästigungen durch den Geschäftsführer ausgesetzt, die selbst nach entsprechender Aufforderung nicht unterlassen werden und psychosomatische Beschwerden nach sich ziehen, ist ihr die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar und sie ist - neben dem Anspruch auf angemessenen Schadenersatz - zum vorzeitigen Austritt berechtigt.