5. Änderung der Mustersatzung 1999 des HVSVT u.a. betreffend Kostenerstattung bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes und Kostenzuschüsse bei Fehlen vertraglicher Regelungen mit Gruppenpraxen rückwirkend ab 1. 7. 2002. Amtl. VerlautbarungNr 102/2002 v. 5. 10. 2002. (www.avsv.at )