LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02
Die Antragstellerin erhielt im Kalenderjahr 2000 u.a. einen Bezug von „Pastorale Berufe - Diözese XY“ als Pastoralassistentin. Sie machte folgende Werbungskosten geltend:
- Aufwendungen (Fahrtkosten, Seminarkosten, Übernachtungskosten) für 2 Seminare im Rahmen der Ausbildung in systemischer Familientherapie, veranstaltet vom Österreichischen Arbeitskreis für Gruppendynamik und Gruppentherapie sowie für Supervisionen im Rahmen dieser Ausbildung. Nach Abschluss der Ausbildung in systemischer Familientherapie erlangt die Antragstellerin die Berechtigung zur Ausübung einer eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit.