LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02
Der Abgabepflichtige hat bisher Vergütungen für Diensterfindungen erhalten, die nach § 67 Abs 1 und Abs 7 EStG besteuert wurden. Nach seiner Pensionierung werden die Beträge weiterbezahlt, und zwar neben einer laufenden Firmenpension des früheren Arbeitgebers und neben einer ASVG-Pension.