LSt-Protokoll 2002, BMF 02.10.2002, 07 0101/1-IV/7/02
Mit Erkenntnis VwGH 27. 11. 2001, 2001/14/0130, ARD 5305/26/2002, wurde einer Zahlung als Pensionsabfindung nicht die Steuerbegünstigung zuerkannt, weil es sich um die Ablöse eines nicht existenten Pensionsanspruchs handle. Die Steuerpflichtige hatte weder die Pensionszusage erreicht noch sei sie vorzeitig in Pension gegangen.