( § 25 GSVG, § 10 Abs 8 EStG ) Da Wartetastenverluste iSd § 10 Abs 8 EStG erst bei der Ermittlung des Einkommens und nicht schon bei der Feststellung der Einkünfte zu berücksichtigen sind, mindern sie auch nur das Einkommen und nicht die Einkünfte und wirken sich daher auch nicht auf die Beitragsgrundlage nach dem GSVG aus.
VwGH 04.10.2001, 98/08/0325