( § 103 Abs 1 Z 1 ASVG ) Gegen die Zulässigkeit der trägerübergreifenden Aufrechnung von geschuldeten fälligen Sozialversicherungsbeiträgen mit von den Versicherungsträgern zu erbringenden Geldleistungen, wie eine Invaliditätspension, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
OGH 04.09.2001, 10 ObS 252/01h