( § 184 BAO , § 27 EStG ) Bei der steuerrechtlichen Beurteilung schuldrechtlicher Verträge zwischen nahen Angehörigen, aber auch zwischen Personen mit einem sonstigen Naheverhältnis, wie zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, ist für ihre steuerliche Wirksamkeit erforderlich, dass die Vereinbarungen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Handelte es sich daher im vorliegenden Fall bei einer „Gehaltsnachzahlung“ an einen Gesellschafter um einen bloßen, nicht zum Ende des Geschäftsjahres, sondern erst bei Errichtung der Bilanz vorgenommenen Buchungsvorgang, hält die pauschale Nachbuchung erst im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses einem Fremdvergleich nicht stand. VwGH 26.09.2000, 97/13/0143. (Beschwerde abgewiesen)