( § 14 Abs 1 FAG 1993 und FAG 1997, § 2 Abs 4, § 4 Abs 1 lit c AnkAbgO Zeltweg ) Die Festlegung einer Ankündigungsabgabe auch für Werbematerial in der Ankündigungsabgabeverordnung einer Gemeinde ist aufgrund der Überschreitung der finanzausgleichsrechtlichen Ermächtigung der Gemeinden zur Besteuerung von Ankündigungen gesetzwidrig.
VfGH 24.09.2001, V 42/01 V-43/01