vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Anspruch auf Waisenpension bei mangelnder Ernsthaftigkeit des Studiums

ARD 5346/9/2002 Heft 5346 v. 4.10.2002

( § 252 Abs 2 Z 1, § 260 ASVG, § 2 Abs 1 lit b FLAG ) Versäumt ein Student aufgrund eines Unfalls mit anschließendem Spitalsaufenthalt die Inskriptionsfrist für das 2. Studiensemester und besucht auch als außerordentlicher Hörer nur wenige Vorlesungen und Übungen, kann von einem ernsthaften und zielstrebigen Bestreiten des Studiums keine Rede sein, so dass kein Anspruch auf Waisenpension mangels Fortbestehens der Kindeseigenschaft iSd § 252 Abs 2 Z 1 ASVG für dieses Semester besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte