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Landesgesetz über die Verwaltungsreform in Tirol

ARD 5342/5/2002 Heft 5342 v. 20.9.2002

Landesgesetz über die Verwaltungsreform in Tirol (Tiroler Verwaltungsreformgesetz 2002). Zur Fortsetzung der vom Bund mit dem Verwaltungsreformgesetz 2001, BGBl I 2002/65, ARD 5265/3/2001 und ARD 5304/5/2002, eingeleiteten Rechtsentwicklung im Landesrechtsbereich werden ab 1. 10. 2002 die erstinstanzlichen Zuständigkeiten der Landesregierung auf die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen, um eine Verfahrenskonzentration in Form des "One-Stop-Shop"-Prinzips zu erreichen. Weiters werden die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in zahlreichen Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung anstelle des Landeshauptmannes als Berufungsbehörde vorgesehen. LGBl f. Tirol 2002/89, 30. Stück, ausgegeben am 10. 9. 2002.

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