( § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG ) Ein sich ausschließlich mit musikalischen Themen befassender Autor und Moderator kann die Anschaffungskosten für Tonträger auch dann nicht von seinen Einkünften abziehen, wenn er nachweist, dass er sie konkret zu beruflichen Zwecken einsetzt und an seinem Dienstort archiviert, weil die Tonträger eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln und daher nicht in bloß untergeordnetem Ausmaß auch die private Lebensführung betreffen.