( § 99, § 254 ASVG ) Die nachträgliche Erkenntnis, dass die Voraussetzung der Arbeitsunfähigkeit für eine Invaliditätspension zur Zeit der Zuerkennung nicht vorgelegen ist, rechtfertigt nicht die Entziehung der Leistung.
OGH 04.09.2001, 10 ObS 233/01i