( § 232 Abs 1 BAO ) Für einen zur Haftung für die Abgaben einer GmbH herangezogenen ehemaligen Geschäftsführer entsteht die für ihn aktuelle Abgabenschuld erst durch Erlassen eines Haftungsbescheides durch die Abgabenbehörde, die dann gemäß § 232 Abs 1 BAO bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) an den Haftungspflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen kann, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. VwGH 25.10.2000, 99/13/0220. (Beschwerde abgewiesen)