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§ 214 BAO

ARD 5340/48/2002 Heft 5340 v. 13.9.2002

( § 214 BAO ) Liegen keine entsprechenden Verrechnungsweisungen iSd § 214 Abs 4 BAO vor, sind monatliche Akontozahlungen auf die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag auf dem Fälligkeitstag nach ältere Abgabenschulden zu verrechnen. VwGH 30.10.2001, 98/14/0142. (Beschwerde abgewiesen)

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