( § 1155 ABGB ) Bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens ist aus § 1155 ABGB eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers durch Vorlage eines Versicherungsdatenauszugs nicht abzuleiten. ASG Wien 08.01.2001, 15 Cga 102/00d, rk.
( § 1155 ABGB ) Bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens ist aus § 1155 ABGB eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers durch Vorlage eines Versicherungsdatenauszugs nicht abzuleiten. ASG Wien 08.01.2001, 15 Cga 102/00d, rk.