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§ 1155 ABGB

ARD 5340/14/2002 Heft 5340 v. 13.9.2002

( § 1155 ABGB ) Bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens ist aus § 1155 ABGB eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers durch Vorlage eines Versicherungsdatenauszugs nicht abzuleiten. ASG Wien 08.01.2001, 15 Cga 102/00d, rk.

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