( § 1154, § 1158 ABGB, § 105 ArbVG ) Bilden einzelne Junior-Partner-Verträge einen untrennbaren Bestandteil des Arbeitsvertrages, ist deren alleinige Aufkündigung durch den Arbeitgeber in Form einer Teilkündigung bei Fehlen einer entsprechenden Regelung unzulässig.
OLG Wien 20.12.2001, 8 Ra 397/01p, Revision unzulässig