( § 3a Abs 1 IESG ) Hat ein Arbeitnehmer bereits 6 Wochen nach Arbeitsbeginn kein Entgelt mehr erhalten, verblieb er aber noch weiter 9,5 Monate im Unternehmen, weil ihm die leichte Arbeit gefiel, liegt ein atypisches Dienstverhältnis vor, das den Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenz-Ausfallgeld zur Gänze ausschließt.
OGH 13.12.2001, 8 ObS 153/01k