Änderung des Oberösterreichischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes und des Oberösterreichischen Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes u.a. betreffend Ergänzung des Diskriminierungsverbots um den Tatbestand der sexuellen Belästigung durch Dritte ohne Verschulden des Dienstgebers und Aufnahme einer „Öffnungsklausel“ in die Bestimmungen über besondere Fördermaßnahmen für Frauen mit 1. 9. 2002. Landesgesetz; LGBl f. Oberösterreich 2002/76, 72. Stück, ausgegeben am 30. 8. 2002.