Mit 1. 7. 2002 wurde das Beitragsgruppenschema dahin abgeändert, dass eine Anpassung an das Konjunkturbelebungsgesetz 2002, BGBl I 2002/68, ARD 5301/1/2002 und ARD 5307/3/2002 (vgl. auch OÖ GKK, DG-Info 156/2002, Juni 2002, ARD 5320/19/2002) erfolgte, wodurch der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Personen, die das für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer maßgebliche Mindestalter vollendet haben, ab 1. 7. 2002 entfallen ist. (ARD)