vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Abs 1 UrlG

ARD 5338/4/2002 Heft 5338 v. 6.9.2002

( § 2 Abs 1 UrlG ) Das Ausmaß der Arbeitsleistung hat auf die Anwendung des Urlaubsgesetzes keinen Einfluss; Voll- und Teilzeitbeschäftigte unterliegen dem UrlG in gleicher Weise. Auch geringfügig Beschäftigte, die regelmäßig stunden- oder tageweise ihre Arbeitsleistung erbringen, können Anspruch auf Urlaub haben, wenn das Dienstverhältnis entsprechend lange gedauert hat. Lediglich bei unregelmäßiger fallweiser Beschäftigung wird die Vereinbarung über die Arbeitsverpflichtung hinsichtlich der Dauer des Arbeitsvertrages zu prüfen sein. ASG Wien 15.03.2002, 34 Cga 229/01x, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte