( § 1159a ABGB ) Eine Regelung, wonach einem freien Dienstnehmer für das erste Jahr seiner Tätigkeit eine erfolgsunabhängige Entlohnung eingeräumt wird, während er in der Zeit danach nur mehr ein leistungsabhängiges Entgelt erhalten soll, stellt keinen Kündigungsverzicht seitens des Arbeitgebers für die Dauer eines Jahres, sondern lediglich eine Entgeltregelung dar.
OGH 23.01.2002, 9 ObA 280/01v