( KV-Eisen- und Metallindustrie ) Aufgrund der Flutkatastrophe wurde für den Zeitraum vom 9. 8. 2002 bis 31. 3. 2003 ein Sonderkollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte der Eisen- und Metallindustrie abgeschlossen. Vorgesehen sind u.a. die Ermöglichung von Wochenendarbeit mit Rücksicht auf vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer, die betriebliche Regelungsmöglichkeit von Aufwandsentschädigungen abweichend von den sonst geltenden Bestimmungen für jene Fälle, in denen Arbeitnehmer vorübergehend in anderen Betrieben als bisher beschäftigt werden müssen, und die Möglichkeit, wegen der Betriebsstörung ausgefallene Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum hereinzubringen.