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Bonusflüge sind ein Fall für die Steuererklärung

ARD 5335/64/2002 Heft 5335 v. 27.8.2002

Bonusflüge sind ein Fall für die Steuererklärung: „Aber niemand tut es“. Arbeitnehmer, die dienstlich erworbene Flugmeilen privat nutzen, müssten die Bonusflüge versteuern. Artikel von Robert Benedikt und Heinz Müller. (Die Presse v. 1. 8. 2002)

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