Bonusflüge sind ein Fall für die Steuererklärung: „Aber niemand tut es“. Arbeitnehmer, die dienstlich erworbene Flugmeilen privat nutzen, müssten die Bonusflüge versteuern. Artikel von Robert Benedikt und Heinz Müller. (Die Presse v. 1. 8. 2002)
Bonusflüge sind ein Fall für die Steuererklärung: „Aber niemand tut es“. Arbeitnehmer, die dienstlich erworbene Flugmeilen privat nutzen, müssten die Bonusflüge versteuern. Artikel von Robert Benedikt und Heinz Müller. (Die Presse v. 1. 8. 2002)