Die begünstigte Kündigung des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang. § 3 Abs 5 und Abs 6 AVRAG räumt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein, bei gewissen durch den Betriebsübergang ausgelösten Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen das Arbeitsverhältnis unter Wahrung von Ansprüchen wie bei einer Arbeitgeberkündigung zu beenden. Artikel von Dr. Gert-Peter Reissner, Graz. (ZAS 2002/104, Heft 4)