Begrenztes Aufgriffsrecht des Arbeitnehmers. Entgeltansprüche des Arbeitnehmers unterliegen Verfalls- oder Verjährungsbestimmungen - ebenso ist bei Feststellungs- oder Rechtsgestaltungsansprüchen von einer zeitlichen Beschränkung auszugehen. Artikel von Dr. Thomas Rauch, Wien. (ASoK 2002/257, Heft 8)