( § 301 EO ) Auch eine Person, die nicht Arbeitgeber des Verpflichteten ist, ist verpflichtet, auf die Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung zu reagieren. ASG Wien 31.05.2001, 27 Cga 160/00x, rk. (ZAS Jud. 1/2002)
( § 301 EO ) Auch eine Person, die nicht Arbeitgeber des Verpflichteten ist, ist verpflichtet, auf die Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung zu reagieren. ASG Wien 31.05.2001, 27 Cga 160/00x, rk. (ZAS Jud. 1/2002)