( § 25 EStG ) Mietet ein Steuerberater Arbeitszimmer als Außendienstmitarbeiterbüro von Arbeitnehmern an, sind die Mietzahlungen dann nicht dem Lohnsteuersatz zu unterwerfen, wenn der Arbeitgeber gleich lautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raumes im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer über keinen weiteren Arbeitsplatz in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers verfügt.