Festsetzung von Trinkgeldpauschalen durch die Slbg. GKK mit 1. 7. 2002 für Dienstnehmer, die dem Mindestlohntarif für Arbeiter und Angestellte im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe in Salzburg unterliegen, mit monatlich € 43,60 mit Inkasso und mit monatlich € 17,44 ohne Inkasso, für tageweise Beschäftigte mit € 1,45 mit Inkasso und mit € 0,73 ohne Inkasso pro Arbeitstag.