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Festsetzung von Trinkgeldpauschalen durch die Slbg. GKK mit 1. 7. 2002

ARD 5334/15/2002 Heft 5334 v. 23.8.2002

Festsetzung von Trinkgeldpauschalen durch die Slbg. GKK mit 1. 7. 2002 für Dienstnehmer, die dem Mindestlohntarif für Arbeiter und Angestellte im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe in Salzburg unterliegen, mit monatlich € 43,60 mit Inkasso und mit monatlich € 17,44 ohne Inkasso, für tageweise Beschäftigte mit € 1,45 mit Inkasso und mit € 0,73 ohne Inkasso pro Arbeitstag.

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