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Änderung des Rezeptpflichtgesetzes mit 1

ARD 5334/5/2002 Heft 5334 v. 23.8.2002

Änderung des Rezeptpflichtgesetzes mit 1. 9. 2002 mit dem Ziel der Stärkung des Selbstmedikationsbereiches durch entsprechende Regelungen im Rezeptpflichtbereich (§ 1, § 2 RezeptpflichtG). Regelungsschwerpunkte sind das Gebot einer der festgelegten Einstufung entsprechenden Abgabe auch für rezeptfreie Arzneispezialitäten und die Adaptierung der Verschreibungserfordernisse in Hinblick auf den elektronischen Datenverkehr („elektronische Signatur“) (§ 3 Abs 1 lit h RezeptpflichtG). Bundesgesetz ; BGBl I 2002/139, ausgegeben am 13. 8. 2002.

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